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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sauber & Zuverlässig – Gebäudereinigung Aslan

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Sauber und Zuverlässig Gebäudereinigung Aslan – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber gewerblichen Kunden als auch gegenüber Privatkunden, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Textform. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Reinigungsleistungen:
  • Büro- und Unterhaltsreinigung
  • Reinigung von Gewerbeobjekten
  • Reinigung von Privathaushalten
  • Grundreinigung
  • Bauendreinigung
  • Glas- und Fensterreinigung
  • Sonderreinigungen
  • weitere individuell vereinbarte Reinigungsleistungen
  1. Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
  3. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot, der Auftrag bzw. Vertrag sowie gegebenenfalls ein vereinbartes Leistungsverzeichnis.
  4. Bei individuell kalkulierten Leistungen können Besichtigungen des Objekts und die dabei festgestellten örtlichen Gegebenheiten Grundlage der Preisberechnung sein.

§ 4 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Privatkunden wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.
  3. Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
  4. Bei erheblicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse gegenüber den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Umständen kann eine Anpassung der Vergütung vereinbart werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  2. Bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen kann eine monatliche Abrechnung erfolgen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und erforderliche Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
  4. Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann der Auftragnehmer nach vorheriger entsprechender Ankündigung weitere Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zu ermöglichen.
  2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Reinigung von Bedeutung sein können.
  3. Dazu gehören insbesondere:
  • empfindliche Oberflächen und Materialien,
  • besondere Verschmutzungen,
  • vorhandene Schäden,
  • besondere Sicherheitsvorschriften,
  • Gefahrstoffe oder sonstige besondere Gefahrenquellen.
  1. Der Auftraggeber stellt, sofern vereinbart, erforderliche Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung.
  2. Änderungen der Zugangsmöglichkeiten sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.

§ 7 Durchführung der Reinigungsarbeiten

  1. Die Reinigungsarbeiten werden fachgerecht und nach den vereinbarten Leistungen durchgeführt.
  2. Der Auftragnehmer verwendet grundsätzlich geeignete Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte.
  3. Bei besonders empfindlichen oder außergewöhnlichen Materialien kann eine vorherige Information des Auftraggebers erforderlich sein.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Reinigung einer Fläche oder eines Gegenstands abzulehnen, wenn durch die Reinigung trotz fachgerechter Durchführung eine erhebliche Beschädigungsgefahr besteht.
  5. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen oder zusätzlichen Arbeiten kann eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

§ 8 Schlüssel und Zugangsmittel

  1. Überlassene Schlüssel, Zugangskarten oder vergleichbare Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzahl und Art der übergebenen Zugangsmittel nachvollziehbar zu dokumentieren.
  3. Bei Verlust eines überlassenen Schlüssels oder Zugangsmittels haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen und nur im Rahmen der vereinbarten bzw. gesetzlich bestehenden Haftung.

§ 9 Beanstandungen und Mängel

  1. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Reinigungsleistung möglichst zeitnah mitzuteilen.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
  3. Die Beanstandung sollte möglichst konkret beschreiben, welche Leistung beanstandet wird.
  4. Bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen sind Beanstandungen möglichst unmittelbar nach Feststellung des Mangels mitzuteilen, damit eine zeitnahe Nachbesserung ermöglicht wird.
  5. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  2. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
  3. Für bereits vor Beginn der Reinigungsarbeiten vorhandene Schäden oder Mängel haftet der Auftragnehmer nicht.
  4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf besonders empfindliche oder schadensgefährdete Gegenstände und Oberflächen vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.

§ 11 Termine und Ausfall

  1. Vereinbarte Reinigungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
  3. Bei regelmäßig vereinbarten Reinigungsleistungen hat der Auftraggeber eine Verhinderung oder Nichtzugänglichkeit des Objekts möglichst rechtzeitig mitzuteilen.
  4. Bereits vereinbarte Termine können nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen berechnet werden, wenn der Auftraggeber die Durchführung schuldhaft verhindert.

§ 12 Stornierung und Absage von Terminen

  1. Einzelaufträge können nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Bedingungen abgesagt werden.
  2. Bei kurzfristigen Absagen können Kosten entstehen, sofern dem Auftragnehmer hierdurch ein nachweisbarer Schaden oder Aufwand entsteht und eine entsprechende Berechnung gesetzlich zulässig ist.
  3. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit sie im Einzelfall bestehen, unberührt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

  1. Bei einmaligen Reinigungsleistungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
  2. Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsleistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  3. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer angemessenen Frist nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Eigentum und Wertgegenstände

  1. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und sonstige besonders wertvolle Gegenstände sollten vor Beginn der Reinigungsarbeiten sicher verwahrt werden.
  2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf Gegenstände hinzuweisen, die einer besonderen Behandlung bedürfen.
  3. Für Schäden an Gegenständen, die entgegen einer erkennbaren besonderen Gefährdung ohne entsprechenden Hinweis gereinigt werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 15 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können einer gesonderten Datenschutzerklärung entnommen werden.

§ 16 Verbraucherrecht

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Sofern bei einem Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Unternehmensangaben

Sauber und Zuverlässig Gebäudereinigung Aslan

Inhaberin: Nezahat Aslan

Im Schommer 39

47445 Moers

Telefon: 0178 1765732

E-Mail: anfrage@sauber-zuverlässig.de

Stand: Oktober 2026

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